Allgemeine Geschäftsbedingungen I NEVER BEEN BEFORE Digital GmbH  

NEVER BEEN BEFORE Digital GmbH. Berggasse 5 - 1090 Wien

1. Vertragsparteien
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen NEVER BEEN BEFORE Digital GmbH Werbeagentur Wien (im folgenden „NEVER BEEN BEFORE“ genannt) als Auftragnehmer und ihrem Auftraggeber (im folgenden kurz „Kunde“ genannt).

2. Geltung der AGB, Einsichtnahme, Zugang
Bei Auftragserteilung an NEVER BEEN BEFORE erklärt sich der Kunde mit den AGB von NEVER BEEN BEFORE ausdrücklich einverstanden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen und verlieren ihre Wirksamkeit. Sofern nichts anders vereinbart, gelten die AGB für den gesamten (auch zukünftigen) Umfang der geschäftlichen Beziehungen zwischen NEVER BEEN BEFORE und dem Kunden. Die AGB von NEVER BEEN BEFORE in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage von NEVER BEEN BEFORE zur Verfügung und werden dem Kunden auf Wunsch gerne auch auf elektronischem Wege zugesendet.

3. Vertragsabschluss
Durch Rücksendung des von NEVER BEEN BEFORE erstellten und vom Kunden firmenmäßig gezeichnetem Anbot (Original) an NEVER BEEN BEFORE gilt der Vertrag zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen als gültig abgeschlossen. Wenn nicht anders angegeben, sind Angebote von NEVER BEEN BEFORE grundsätzlich freibleibend.

4. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
NEVER BEEN BEFORE ist eine Agentur für allgemeine Werbedienstleistungen und Dienstleistungen in den Bereichen Konzeption, Produktion, Merchandising, Malerei, Internet, und Multimedia. Die unter den Vertragsparteien vereinbarten, genauen Leistungen ergeben sich aus dem im Auftrag dargestellten Leistungsumfang und beinhalten in der Regel die Bereitstellung und Durchführung von Leistungen aus den genannten Bereichen.

4.1. Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung des Vertragsgegenstandes ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die NEVER BEEN BEFORE (je nach Umfang gegen Kostenberechnung) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw. die der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung wird von NEVER BEEN BEFORE und dem Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit ihrem Zustimmungsvermerk versehen; sie ist integrierender Vertragsbestandteil. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

4.2. Leistungserbringung, Termine
Alle Unterlagen und erforderlichen Mittel, das sind z.B. Fotografien, Grafiken, Marken, Texte, Produkt und/ oder Firmenlogos, stellt der Kunde NEVER BEEN BEFORE im erforderlichen Umfang (siehe Auftrag) auf eigene Kosten zur Verfügung. Vereinbarte Liefertermine können seitens NEVER BEEN BEFORE nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von NEVER BEEN BEFORE angegebenen Terminen alle notwendigen Vorleistungen und Unterlagen in der vereinbarten Form vollständig zur Verfügung stellt und im erforderlichen Ausmaß konstruktiv an der Projektabwicklung mitwirkt (Einhaltung von Terminen, Feedback, etc.). Die Ausarbeitung von Konzepten und Applikationen erfolgt nach Art und Umfang dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Für den Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte an diesen Unterlagen und Mitteln ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, NEVER BEEN BEFORE übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. Ausschließlich der Kunde hat sohin deren rechtliche Zulässigkeit (insbesondere urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlich) allein zu überprüfen.

4.3. Abnahme
Alle Leistungen von NEVER BEEN BEFORE bedürfen einer schriftlichen Abnahme. Internet-, und Multimedia-
Applikationen bedürfen einer Abnahme durch den Kunden spätestens 14 Tage ab Fertigstellung,
sonstige Leistungen innerhalb von sieben Tagen ab Erbringung. Lässt der Kunde den Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Applikation bzw. Leistung als abgenommen. Beim Erwerb von Nutzungsberechtigungen (Lizenzen von NEVER BEEN BEFORE) bestätigt der Kunde mit dem Auftrag die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Bilder, Daten, Dienstleistungen oder Programme.

4.4. Wartung
Wenn nicht anders vereinbart, obliegt die Wartung der von NEVER BEEN BEFORE gelieferten Dienste und Applikationen dem Kunden. Wartungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Befristung verlängert sich der Vertrag stillschweigend automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht längstens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer (ursprünglich oder bereits verlängert) schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum der Absendung (Poststempel). Der Wartungsvertrag kann vorzeitig auch einvernehmlich oder – mit sofortiger Wirkung - einseitig aus wichtigen Gründen beendet werden. Wichtige Gründe sind z.B. Zahlungsverzug (unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Hinweis auf die Rechtsfolgen), Insolvenz des Kunden und dgl. Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Wartungsvertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, steht NEVER BEEN BEFORE das vertraglich vereinbarte Entgelt, das bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre, zu. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen erfolgt eine aliquote Abrechnung des Wartungsentgelts.

5. Entgelt, Zahlungskonditionen
Das Entgelt ergibt sich aus dem Anbot, das dem Auftrag zugrunde liegt und zum Zeichen der erfolgten Bestellung vom Kunden unterfertigt an NEVER BEEN BEFORE rück übersendet wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag; Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von zukünftig für den Kunden abgewickelten Aufträgen sind unzulässig.

5.1. Fälligkeit
Wenn nicht anders vereinbart, sind die von NEVER BEEN BEFORE gelegten Rechnungen sofort ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das von NEVER BEEN BEFORE angegebene Konto zahlbar.

5.2. Ratenzahlung
NEVER BEEN BEFORE ist berechtigt, zur Deckung der bei ihr während der Projektabwicklung zu erwartenden laufenden Kosten Ratenzahlungen mit dem Kunden zu vereinbaren.

5.3. Abgeltung von Zusatzleistungen

5.3.1. Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen (z. B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern sie nicht von NEVER BEEN BEFORE  verursacht worden sind; dies betrifft auch etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch NEVER BEEN BEFORE verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und – Abwicklung bedeuten, so ist NEVER BEEN BEFORE berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Annahme eines neuen oder Ergänzungsanbot durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung kann nicht NEVER BEEN BEFORE  angelastet werden. Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im entgeltrelevanten Zeitaufwand verpflichtet sich NEVER BEEN BEFORE, den Kunden über Änderung und Höhe des von ihm an NEVER BEEN BEFORE zu leistenden zusätzlichen Entgelts schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.3.2. Alle Leistungen von NEVER BEEN BEFORE , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt z.B. für seitens des Kunden trotz Vereinbarung nicht beigestellte Materialien (z.B. Fotos und dazugehörige Rechte etc.), aber auch für Schulungen, Dokumentationen, Erklärungen und sonstige Nebenleistungen.

5.3.3. Alle NEVER BEEN BEFORE erwachsenden Barauslagen, wie z.B. für Botendienste, sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von NEVER BEEN BEFORE für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. NEVER BEEN BEFORE ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Rechnung zu stellen.

5.3.4. Für die Teilnahme an Präsentationen sowie für alle sonstigen vereinbarten Arbeiten von
NEVER BEEN BEFORE, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Ausführung gelangen, gebührt NEVER BEEN BEFORE ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Leistungen keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Unterlagen und alle sonstigen Leistungen bleiben im Eigentum von NEVER BEEN BEFORE, sind unverzüglich an NEVER BEEN BEFORE zurückzustellen und können vom Kunden nicht weiter genutzt werden. Bei Präsentationen, die zu einem Auftrag führen, wird das Präsentationshonorar in das Entgelt eingerechnet.

5.4. Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der von NEVER BEEN BEFORE erbrachten Leistungen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt NEVER BEEN BEFORE, laufende Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder – nach vollständiger Leistungserbringung – die erbrachten Leistungen oder Applikationen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges zurückzubehalten oder wieder offline zu schalten. Alle damit verbundenen Kosten sowie auch der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes werden ebenso dem Kunden angelastet.

5.5. Aufrechnung von Forderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen und Ansprüche gegen Forderungen von NEVER BEEN BEFORE aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungs-ansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von NEVER BEEN BEFORE anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

6. Nutzung, Rechte, Pflichten
6.1. Werknutzungsbewilligung
Durch den Abschluss eines Vertrages mit NEVER BEEN BEFORE und durch Bezahlung des vereinbarten Entgelts (der Eingang der vollständigen Zahlung bei NEVER BEEN BEFORE ist Voraussetzung für den Erwerb der Nutzungsrechte!) erwirbt der Kunde eine Werknutzungsbewilligung für die erbrachte Leistung und somit das Recht, die erbrachten Leistungen im vereinbarten Ausmaß zu nutzen.

6.2. Eigentums- und Urheberrechte

6.2.1. Alle von NEVER BEEN BEFORE gelieferten Leistungen, Applikationen oder Materialien sowie die enthaltenen Ideen, Gedanken und Inhalte verbleiben im ausschließlichen und alleinigen Eigentum sowie Urheberrecht von NEVER BEEN BEFORE außer es wurde im Kostenvoranschlag anders vereinbart. Durch die Mitwirkung des Kunden werden keine darüberhinausgehenden Rechte erworben.

6.2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Applikationen zu ändern, zu vervielfältigen, Dritten (insbesondere auch anderen Dienstleistern und Agenturen) Einsicht zu gewähren, diese zur Verfügung zu stellen oder diese zur Gänze oder teilweise zu veräußern usw. Jede Verletzung der Urheberrechte von NEVER BEEN BEFORE zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich - wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Der Kunde kann aber gegen gesonderte Vereinbarung und Entgelt über den hier vereinbarten Umfang hinausgehende Rechte erwerben.

6.2.3. Werden die im Zuge einer Präsentation von NEVER BEEN BEFORE entwickelten Ideen und Konzepte nicht für einen Auftrag verwertet, so ist NEVER BEEN BEFORE berechtigt, diese anderweitig zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von NEVER BEEN BEFORE unzulässig.

6.3. Recht auf Veröffentlichung und Namensnennung
NEVER BEEN BEFORE ist berechtigt, für den Kunden erbrachte Leistungen zu Werbe- und PR-Zwecken zu nutzen sowie in den für den Kunden erstellten Applikationen an geeigneter Stelle einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

6.4. Aufbewahrungspflicht
NEVER BEEN BEFORE ist nicht verpflichtet, Leistungsunterlagen, Materialien oder fertige Projekte (Applikationen etc.) des Kunden zu archivieren.

7. Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
7.1. Haftung
NEVER BEEN BEFORE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und für reine Vermögensschäden sowie für Schäden dritter Personen. NEVER BEEN BEFORE haftet ebenso nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, etwa im Falle von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen.

7.2. Reklamationen, Gewährleistung

7.2.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss der Leistungen gegenüber NEVER BEEN BEFORE  schriftlich geltend zu machen. Gerechtfertigte und anerkannte Mängelrügen werden von NEVER BEEN BEFORE binnen angemessener Frist behoben; der Kunde hat alle für die Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu dulden und zu ermöglichen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.
7.2.2. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie zusätzliche Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von NEVER BEEN BEFORE gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. NEVER BEEN BEFORE übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die durch den Kunden selbst oder durch Dritte nachträglich verändert wurden.

7.3. Schad- und Klagloshaltung
NEVER BEEN BEFORE übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die ihm vom Kunden übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotografien, Texten und dgl. Für den Fall, dass gegen NEVER BEEN BEFORE wegen solcher Rechtsverletzungen von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden sollten, ist NEVER BEEN BEFORE einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Kunden zu verweisen, und andererseits ist der Kunde verpflichtet, NEVER BEEN BEFORE für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen.

8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Änderungen von Kundendaten
Namens- und/oder Adressänderungen hat der Kunde NEVER BEEN BEFORE unverzüglich bekannt zu geben. NEVER BEEN BEFORE ist berechtigt, Erklärungen und Schriftstücke an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden zu übermitteln.

8.2. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform, Fax und E-Mail genügen der Schriftform. Auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform ist Schriftlichkeit erforderlich.

8.3. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

8.4. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

8.4.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und alle (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte aus der Geschäftsverbindung vereinbaren NEVER BEEN BEFORE und der Kunde die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich und räumlich in Betracht kommenden Gerichtes der Stadt Wien. Jeder andere Gerichtsstand ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für die Frage des rechtswirksamen Zustandekommens des Vertragsverhältnisses sowie aller seiner Vor- und Nachwirkungen.

8.4.2. Für alle Rechtsverhältnisse zwischen NEVER BEEN BEFORE und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 
 
You can contact NEVER BEEN BEFORE via the following contact details:
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Telefon: +43 1 5225550
eMail: office@neverbeenbefore.com
Homepage: http://www.neverbeenbefore.com
 
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